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   ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06 O   

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https://dejure.org/2007,56501
ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06 O (https://dejure.org/2007,56501)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06 O (https://dejure.org/2007,56501)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 3 Ca 1243/06 O (https://dejure.org/2007,56501)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06
    Dabei kann die Entwendung oder auch die versuchte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein (BAG, Urteil vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83, EzA Nr. 90 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06
    Bei der Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, ist zunächst zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden und ob andererseits bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessenabwägung alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG, Urteil vom 17.03.1988, 2 AZR 576/87, EzA Nr. 116 zu § 11 7 und 8 der Gründe).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06
    Zudem kann auch der Verdacht, der Vertragspartner habe eine strafbare Handlung oder eine ähnlich schwer wiegende Pflichtverletzung begangen, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung bilden (BAG, Urteil vom 10.02.2005, 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056).
  • LAG Hamm, 19.10.2007 - 10 Sa 813/07

    außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Verdachtskündigung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06 O - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    das am 20.03.2007 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg - 3 Ca 1243/06 O - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 14.11.2006 beendet worden ist.

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